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Garantie

Garantie-Zeitraum und Gewährleistung

Der Verkäufer (mountainbike-parts.ch) übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung (Rechnungsdatum) die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Artikels (fortan: Garantie). Als Grundlage dient die gesetzliche Kaufgewährleistung gemäss Schweizer Obligationenrecht. 

Der Verkäufer kann die Garantie wahlweise erbringen durch

  • kostenlose Reparatur.
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertigen gebrauchten/reparierten Artikel.
  • Ersatz durch einen neuen Artikel.
  • Gutschrift zum Tagespreis.
  • Minderung.

Die Garantiefrist wird durch eine Reparatur, Ersatz oder Umtausch nicht verlängert. Verschleissteile wie insbesondere Batterien und Akkus, Bremsbeläge, Reifen, Griffe, Lafuräder, Sättel etc. sowie Softwareprobleme sind von der Garantie ausgenommen, insbesondere wenn die Funktionsfähigkeit oder Mängelfreiheit auf einen übermässigen bzw. unsachgemässen Gebrauch oder auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8 der AGB. Das Recht auf Garantie steht nur dem Erstkäufer zu und ist nicht übertragbar. 

 

Defekt bei Erhalt (DOA)

Wenn ein Artikel defekt eintrifft, koordiniert der Verkäufer die Rückführung der mangelhaften Ware sicher und organisiert einen gleichwertigen Ersatz, Reparatur oder Gutschrift zum Tagespreis (gem. Abschnitt Garantie-Zeitraum und Gewährleistung). Der Defekt ist innert 7 Tagen nach Erhalt dem Verkäufer per unteres Garantieformular anzumelden, danach gilt der Mangel als genehmigt. 

Schäden verursacht durch den Lieferdienst fallen unter die Transportdienstleistung des Lieferdienstes. Wir klären einen Transportschaden mit dem Lieferdienst und organisieren einen gleichwertigen Ersatz, Reparatur oder Gutschrift zum Tagespreis (gem. Abschnitt Garantie-Zeitraum und Gewährleistung). Der Transportschaden ist innert 7 Tagen nach Erhalt dem Verkäufer per unteres Garantieformular anzumelden, danach gilt der Mangel als genehmigt. 

 

Herstellergarantie

Manche Hersteller bieten eine weitergehende Herstellergarantie mit zusätzlichen Services an, die über die Kaufgewährleistung des Verkäufers hinausgeht. Selbstverständlich gilt diese erweitere Herstelleragarantie auch für dich als unseren Käufer, da du unsere Kunde bist. 

 

Ablauf und Vorgehen

Die Anmeldung und Durchführung der Garantie verkäuft wie folgt: 

  1. Der Käufer melden den Garantiefall dem Verkäufer per nachfolgendem Garantieformular und schildert den Mangel mit einem ausführlichen Beschrieb (wenn möglich und nötig mit Fotomaterial).
  2. Der Verkäufer führt eine Vorprüfung durch, wenn nötig in Rücksprache mit dem Hersteller oder Servicepartnern. 
  3. Nach Qualifikation als möglicher Warenmangel eröffnet der Verkäufer dem Käufer das weitere Prozedere (Lieferadresse, Beilagen wie Kaufquittung und Formulare etc.) für die Einsendung der Ware. Die Kosten für die Einsendung trägt der Käufer.
  4. Nach Einsendung der mangelhaften Ware durch den Kunden und Detailprüfung durch den Verkäufer bzw. von diesem beauftragte Dritte organisiert der Verkäufer die Mangelbehebung, sofern erforderlich.
  5. Nach Reparatur oder Austausch der mangelhaften Ware retourniert der Verkäufer die reparierte bzw. ausgewechselte Ware an den Käufer. 

Es bestehen keine anderen und weitergehenden Ansprüche des Käufers, namentlich Anspruch auf Wandelung, Minderung, Schadenersatz oder Zurverfügungstellung von Ersatzware während einer Reparatur. Die Abwicklung eines Garantieantrags benötigt je nach Artikel zwischen 2 bis 4 Wochen (Angaben ohne Gewähr, Abweichungen im Einzelfall vorbehalten). 

 

Stand: 20.04.2022